Dass man sich unter diesem Begriff nicht spontan etwas vorstellen kann, liegt auf der Hand. Recherchen führen wir hier im Hause aus zwei wesentlichen Gesichtspunkten durch:
Einerseits benötigen wir Informationen über Geschäftspartner unserer Klientschaft, damit weitgehend sichergestellt werden kann, dass beispielsweise neue Geschäftsverbindungen nicht schon von Anfang an zum Scheitern verurteilt sind.
Das ist gerade dann von Bedeutung, wenn unsere Klienten auf pünktliche Zahlungen ihrer Geschäftspartner, insbesondere innerhalb einer Sanierungsphase, angewiesen sind. Die Feststellung deren – notwendigerweise überdurchschnittlichen – Bonität lässt regelmäßig den Rückschluss auf fristgerechten Zahlungseingang bei unserer Klientschaft zu. Dies ist an sich bereits ein wesentliches Kalkulationskriterium, wenn es um die notwendige termingebundene Finanzplanung geht.
Umgekehrt führen intensive Recherchen mit Negativergebnissen dazu, dass es erst gar nicht zu einer Geschäftsverbindung mit unserer Klientschaft kommt und es deshalb zu einem Insolvenzfall innerhalb einer Sanierungsphase nach menschlichem Ermessen erst gar nicht kommen kann.
Natürlich setzen die von uns vorgenommenen Recherchenergebnisse voraus, dass wir uns nicht von unfundierten Bonitätsaussagen – von wem auch immer – leiten lassen. Vielmehr kommt es uns darauf an, dass alle Möglichkeiten der Bonitätsrecherche umfänglich genutzt werden, um so zu einer im Ergebnis wirklich tragfähigen Bonitätsbeurteilung zu kommen.
Andererseits haben die Recherchen noch einen – sicher für uns ungewöhnlichen – Nebeneffekt:
Dass unsere Recherchen äußerst umfänglich und präzise, zweifelsfrei im Qualitätsstandard einer guten Detektei geführt werden – so sehen jedenfalls regelmäßig unsere Ergebnisse aus – führte dazu, dass wir auch von dritter Seite ständig Recherchenaufträge erhalten.
Einige Rechtsanwaltskanzleien haben sich unseres Recherchenservices bedient, um insbesondere bei beabsichtigten Vollstreckungsmaßnahmen gezielt in das Vermögen von Vollstreckungsschuldnern die Zwangsvollstreckung betreiben zu können.
Dieses führte im Laufe der Zeit dazu, dass wir die Recherchen auch bis zur formalen Vollstreckungsreife vorbereitet haben und so für einige Kanzleien ein nicht unwesentliches Bindeglied für vorbereitende Zwangsvollsteckungsmaßnahmen geworden sind.
Die Vorbereitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Dritte hätte uns aber sicherlich nicht dazu veranlasst, dieses Gebiet weiter auszubauen, wenn da nicht wieder für unsere eigene Klientschaft Handlungsbedarf bestanden hätte.
Bei fast jedem unserer Klienten bestehen irgendwelche Forderungen gegen Dritte, um deren Realisierung in der Vergangenheit oft vergeblich „gekämpft“ wurde.
Mit unseren Vollstreckungsrecherchen haben wir vielmals dazu beigetragen, dass Forderungen unserer Klientschaft, die schon jahrelang „abgeschrieben“ waren, realisiert werden konnten.
Wenn man sich einmal vorstellt, dass eine Insolvenz erst gar nicht entstanden wäre, wenn ausstehende Gelder unserer Klientschaft – zum richtigen Zeitpunkt – zur Verfügung gestanden hätten, so wird eigentlich erst deutlich, wie wichtig auch die konsequente Durchsetzung insbesondere von ausgeklagten Forderungen ist, auch dann, wenn diese schon vor vielen Jahren tituliert worden sind.
Gerade derart lange Jahre zurückliegende Titulierungen führen oftmals wegen der Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Vollstreckungsschuldnern zu späteren Zeitpunkten zum Erfolg.