… er könnte von Robin Hood abstammen
.. sagen manche !
Ich muss zugestehen, dass ich keinen Besseren kenne – und ich bin seit Jahren stolz darauf, dass er auch freundschaftlich mit uns verbunden ist. Er gehört ohne Zweifel zu den Leuten, bei welchen „immer noch was geht, wenn eigentlich nichts mehr geht!“
Und das ist eigentlich unsere gemeinsame Philosophie.
Ich spreche von jemandem, den wir leider öffentlich nicht preisgeben dürften, weil uns die Rechtsprechung daran hindert. „Nicht-Steuerberater“ – wie ich – dürfen Steuerberater nicht öffentlich empfehlen. Schade, denn jeder der hier keine Empfehlung bekommt, muss seine Erfahrungen selbst machen.
Er ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wie sein Vorgänger auch – und wenn es noch andere qualifizierte Berufsbezeichnungen seines Standes geben würde – er würde sie mit Recht tragen.
Er ist nicht nur Verfasser hochkarätiger Fachschriften, sondern hat auch erheblich in seiner langjährigen Berufspraxis Einfluss auf eine Reihe von Entscheidungen genommen, die auf dem Gebiet des Steuerrechts ergangen sind.
Oft habe ich es miterleben dürfen: dort, wo er auftrat, ging ein anhaltendes Geflüster durch den Raum. Ein Zeichen dafür, dass er stets für Überraschungen, die er scheinbar aus dem Hut zauberte, gut, und vor allen Dingen bekannt war und ist.
Wenn ich derartige Situationen erleben konnte, war es mir schier unmöglich, ein leichtes Lächeln zu verbergen. Eine Situation, die vor einigen Jahren eingetreten ist, die für ihn bezeichnend ist, habe ich noch sehr gut in Erinnerung. Jetzt, da ich diese Zeilen schreibe, bin ich nicht in der Lage, mein erinnerndes Lächeln zu zügeln, wie damals auch. Da hatte ein gemeinsamer Klient eine vom zuständigen Finanzamt festgesetzte Forderung zu zahlen, die – wegen der enormen Höhe – seine Existenz ruiniert hätte.
Dazu muss ich sagen, dass unser Klient zuvor bei einigen Steuerberatern, Rechtsanwälten, ja sogar bei einem Fachanwalt für Steuerrecht um Hilfe nachsuchte. Ohne Erfolg. Vielmehr empfahl ihm der Fachanwalt für Steuerrecht sogar, Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.
Das Ergebnis, welches zum allergrößten Teil dem Wissen, der Umsicht, der Erfahrung und seiner Taktik zuzuschreiben war, sah so aus, dass das Finanzamt die Forderung stornieren musste und weiterhin zur Erstattung eines Betrages an unseren Klienten verpflichtet wurde, der fast der Höhe entsprach, die das Finanzamt zuvor gefordert hatte.
Lassen Sie mich an dieser Stelle klarstellen, dass ich mit dieser Schilderung keinesfalls den Eindruck erwecken will, dass berechtigte Steuerpflichten zu Fall gebracht werden können. Die sachgerechte Anwendung von fundiertem Wissen hingegen führte vorliegend dazu, dass eine Steuerpflicht gar nicht vorhanden gewesen ist, was allerdings die zuvor von unserem Klienten beauftragten „Spezialisten“ erst gar nicht festgestellt haben.
Zugestanden, dieser Fall war nicht einfach zu lösen. Darauf kommt es aber gar nicht an. Entscheidend war, dass die Existenz unseres Klienten gerettet und eine hübsche Erstattung obendrein noch erzielt werden konnte.
Hoch komplizierte Steuervorgänge sind für ihn ein Betätigungsfeld, das er bewältigt, als wäre es das einfachste der Welt.
Fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten, gepaart mit Umsicht und Weitsichtigkeit sind für ihn selbstverständliche Voraussetzungen, die ihm im Laufe seiner Praxis Anerkennung und Achtung zu Teil werden ließen.